Kostenträger & Zulassungen
Kostenträger
Unsere Vertragspartner:
- gesetzliche Krankenkassen
- private Krankenversicherungen
- Deutsche Rentenversicherung Bund und
Land
- Knappschaft
- Berufsgenossenschaften
Mitglieder privater Krankenversicherungen sind in der Regel nur für Krankenhausbehandlungen versichert. Die Fachklinik Enzensberg ist eine gemischte Krankenanstalt (Akut- und Rehaklinik).
Nach § 4 Abs. 5 der Versicherungsbedingungen privater Krankenversicherungen werden für Privatversicherte die Krankenhauskosten für unsere Fachklinik nur dann übernommen, wenn vor Aufnahme eine Kostenzusage erteilt wurde. Dazu muss in der Regel ein ärztliches Attest des einweisenden Arztes bei der Privatversicherung vorgelegt werden.
Zulassungen
- Zulassungen nach SGB V (Versorgungsvertrag nach § 108 und § 111
Sozialgesetzbuch)
- Krankenhausbehandlung im Rahmen des Krankenhausbedarfplanes – Aufnahme
nach § 39 SGB V bei orthopädischen Krankheitsbildern und chronischen
Schmerzzuständen
- Anschlussheilbehandlung (AHB)/Anschlussrehabilitation (AR) der
Rentenversicherung und der Krankenkassen – Aufnahme nach § 40 SGB V
- Stationäre medizinische
Rehabilitation / Heilverfahren (HV) – Aufnahme nach § 40 SGBV
- Neurologische
Frührehabilitation (Phase B) - Aufnahme nach § 39 SGB V
- Weiterführende Rehabilitation für
neurologische Patienten (Phase C) – Aufnahme nach § 40 SGB V
- Berufsgenossenschaftliche
Stationäre Weiterbehandlung (BGSW-Verfahren)
- Ambulante Rehabilitation (für orthopädische,
traumatologische und neurologische Patienten)
- Ambulanz für Physiotherapie, Ergotherapie,
Sprachtherapie
- Privatversicherte/selbstzahlende Patienten