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Eigenanteil

Nach Vollendung des 18. Lebensjahres müssen Sie bei fast allen Rehabilitationsmaßnahmen eine Zuzahlung leisten. Pro Tag ihres stationären Aufenthalts müssen Sie 10 € hinzuzahlen.

Die Dauer der Zuzahlung ist auf längstens 28 Kalendertage innerhalb eines Kalenderjahres beschränkt.

Beachten Sie:

Bereits im selben Kalenderjahr geleistete Zuzahlungen für medizinische Reha-Maßnahmen oder Krankenhausbehandlungen an den Rentenversicherungsträger oder die an die Krankenkasse werden angerechnet.

Die Zuzahlungspflicht besteht nicht...

  • bei Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • bei ambulanter vor-, nach-, und teilstationärer Behandlung im Krankenhaus
  • bei berufsgenossenschaftlicher Heilbehandlung
  • bei Krankenhausbehandlung wegen anerkannter Schädigungsfolge nach dem Bundesversorgungsgesetz
  • bei Krankenhausaufenthalten zur Entbindung
  • bei Befreiung von der Zuzahlungspflicht

Einzugsermächtigung

Wir bitten Sie...

  • uns unwiderruflich zu ermächtigen, den Zuzahlungsbeitrag entsprechend der Dauer Ihres Krankenhausaufenthalts durch Lastschrift einzuziehen oder
  • den Zuzahlungsbeitrag spätestens am Tag Ihrer Entlassung zu entrichten oder
  • uns mitzuteilen, dass Sie im Kalenderjahr bereits für 28 Kalendertage Zuzahlung geleistet haben oder von der Zuzahlung befreit sind.