Eigenanteil
Nach Vollendung des 18. Lebensjahres müssen Sie bei fast allen Rehabilitationsmaßnahmen eine Zuzahlung leisten. Pro Tag ihres stationären Aufenthalts müssen Sie 10 € hinzuzahlen.
Die Dauer der Zuzahlung ist auf längstens 28 Kalendertage innerhalb eines Kalenderjahres beschränkt.
Beachten Sie:
Bereits im selben Kalenderjahr geleistete Zuzahlungen für medizinische Reha-Maßnahmen oder Krankenhausbehandlungen an den Rentenversicherungsträger oder die an die Krankenkasse werden angerechnet.
Die Zuzahlungspflicht besteht nicht...
- bei Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- bei ambulanter vor-, nach-, und teilstationärer Behandlung im Krankenhaus
- bei berufsgenossenschaftlicher Heilbehandlung
- bei Krankenhausbehandlung wegen anerkannter Schädigungsfolge nach dem Bundesversorgungsgesetz
- bei Krankenhausaufenthalten zur Entbindung
- bei Befreiung von der Zuzahlungspflicht
Einzugsermächtigung
Wir bitten Sie...
- uns unwiderruflich zu ermächtigen, den Zuzahlungsbeitrag entsprechend der Dauer Ihres Krankenhausaufenthalts durch Lastschrift einzuziehen oder
- den Zuzahlungsbeitrag spätestens am Tag Ihrer Entlassung zu entrichten oder
- uns mitzuteilen, dass Sie im Kalenderjahr bereits für 28 Kalendertage Zuzahlung geleistet haben oder von der Zuzahlung befreit sind.
