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Aufnahmebedingungen

Für Ihre Heilverfahren kommen verschiedene Kostenträger in Frage

  • alle gesetzlichen Krankenkassen
  • private Krankenversicherungen
  • alle Rentenversicherungen (z. B. Deutsche Rentenversicherung Bund, Schwaben, Bayern Süd)
  • Landwirtschaftliche Krankenkassen
  • Berufsgenossenschaften
  • Beihilfe
  • Unfallversicherungen
  • Sozialhilfeträger

Zum Heilverfahren stationär

Bei Ihrer Krankenkasse oder Rentenversicherung können Sie ein stationäres Heilverfahren in der Fachklinik Enzensberg in der Abteilung Psychosomatik beantragen. Dort erhalten Sie ein Antragsformular, das Sie gemeinsam mit Ihrem Arzt ausfüllen und an den zuständigen Kostenträger senden. Sobald Ihnen die Kostenzusage vorliegt, können Sie sich bei uns anmelden. Die Antragsformulare der Rentenversicherung finden Sie im Anschluss. Falls Sie rentenversichert sind und noch nicht Altersrente beziehen, wird im Regelfall die Deutsche Rentenversicherung der Kostenträger sein. Ein Musterexemplar der Krankenkasse können Sie ebenfalls einsehen.

Für Privatversicherte

Sie benötigen vor Antritt der Behandlung eine Kostenzusage Ihrer Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle. Unser Haus ist beihilfefähig.
Bezüglich der sonstigen Kostenträger fragen Sie Ihren behandelnden Arzt oder rufen direkt bei den entsprechenden Stellen an. Dort wird Ihnen gerne weitergeholfen.