Wer kann überhaupt eine Rehabilitationsmaßnahme (kurz: Reha) in Anspruch nehmen? Gibt es ein Recht auf Reha? (Ja, das gibt es). Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie als Patient in der m&i-Fachklinik Enzensberg aufgenommen werden können? An wen müssen Sie sich bezüglich des Antrags auf eine Reha wenden? Wie ist das Prozedere? Und wer trägt die Kosten für Ihren Aufenthalt?
Hier finden Sie alle Informationen rund um die Einweisung in unseren Rehabilitationsbereich im Überblick.
Sollten Sie weitere Fragen haben, steht Ihnen unser Aufnahme-Team gerne zur Verfügung.
Das Recht auf Reha
Durch die Sozialversicherungspflicht hat laut Sozialgesetzbuch I, § 4 jeder das Recht auf die Kostenübernahme einer medizinisch begründeten Rehabilitationsmaßnahme.
Ziel einer rehabilitativen Maßnahme ist die Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Wenn Sie als Patient im erwerbstätigen Alter sind, wollen wir Sie dabei unterstützen, dass Sie nach einer Krankheit oder Verletzung Ihren Beruf wieder aufnehmen können.
Sind Sie bereits im Ruhestand, möchten wir Ihre Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft durch eine Reha-Maßnahme in der m&-Fachklinik Enzensberg fördern.
Im Folgenden finden Sie die verschiedenen Behandlungsformen der m&i-Fachklinik Enzensberg. Für weitere Informationen klicken Sie auf die einzelnen Reiter.