Kostenträger sind
Die m&i-Fachklinik Enzensberg erbringt Leistungen nach § 39 SGB V (Krankenhausbehandlung) und nach § 40 SGB V (medizinische Rehabilitationsmaßnahmen) für die gesetzlichen Krankenkassen. Für die Rentenversicherungsträger besteht die Zulassung für Anschlussheil-behandlungen (AHB) nach Krankenhausaufenthalt und Heilverfahren.
Mitglieder privater Krankenversicherungen sind in der Regel nur für Krankenhausbehandlungen versichert. Die m&i-Fachklinik Enzensberg ist eine gemischte Krankenanstalt (Akut- und Rehaklinik).
Nach § 4 Abs. 5 der Versicherungsbedingungen privater Kranken-versicherungen werden für Privatversicherte die Krankenhauskosten für unsere Fachklinik nur dann übernommen, wenn vor Aufnahme eine Kostenzusage erteilt wurde. Dazu muss in der Regel ein ärztliches Attest des einweisenden Arztes bei der Privatversicherung vorliegen.
Zulassungen