Die Einweisung in das Kompetenzzentrum für akuten Rückenschmerz an der m&i-Fachklinik Enzensberg erfolgt nach dem üblichen Verfahren mit einer "Verordnung von Krankenhausbehandlung" (roter Schein) nach § 39 SGB V. Da davon auszugehen ist, dass sämtliche ambulante Therapiemöglichkeiten ausgeschöpft wurden, empfiehlt es sich, dies neben der Einweisungsdiagnose auf dem Einweisungsschein zu vermerken.
Die vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse ist nicht erforderlich.
Zu Unstimmigkeiten kann es kommen, wenn im Vorfeld ein Antrag auf Rehabilitation gestellt wurde.
Als gemischte Krankenanstalt (Rehabilitations- und Akutklinik) achten wir bei der Einweisung von Privatpatienten darauf, dass eine schriftliche Kostenübernahme vorliegt.
Entlassmanagement
Im Akut-Bereich der Fachklinik Enzensberg kommt das Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a Satz 9 SGB V zur Anwendung.