Service
Detaillierte Fach-Informationen zu den Aufnahmebedingungen und Behandlungsschwerpunkten erhalten Sie unter Einweisung Akut und Einweisung Reha. Wir informieren Sie außerdem über Kostenträger und Zulassungen.
Auf unseren Seiten haben wir umfassende Informationen zu unserem gesamten Leistungsspektrum im Bereich der spezialisierten Akutmedizin und der stationären wie auch ambulanten/teilstationären medizinischen Rehabilitation zusammengestellt.
Auf unseren Seiten haben wir umfassende Informationen zu unserem gesamten Leistungsspektrum im Bereich der spezialisierten Akutmedizin und der stationären wie auch ambulanten/teilstationären medizinischen Rehabilitation zusammengestellt.
Kostenträger / Zulassungen
Kostenträger
- gesetzliche Krankenkassen
- private Krankenversicherungen
- Deutsche Rentenversicherung Bund und Land
- Knappschaft
- Berufsgenossenschaften
Die m&i-Fachklinik Enzensberg erbringt Leistungen nach § 39 SGB V (Krankenhausbehandlung) und nach § 40 SGB V (medizinische Rehabilitationsmaßnahmen) für die gesetzlichen Krankenkassen. Für die Rentenversicherungsträger besteht die Zulassung für Anschlussheilbehandlungen (AHB) nach Krankenhausaufenthalt und Heilverfahren.
Mitglieder privater Krankenversicherungen sind in der Regel nur für Krankenhausbehandlungen versichert. Die m&i-Fachklinik Enzensberg ist eine gemischte Krankenanstalt (Akut- und Rehaklinik).Nach § 4 Abs. 5 der Versicherungsbedingungen privater Kranken-versicherungen werden für Privatversicherte die Krankenhauskosten für unsere Fachklinik nur dann übernommen, wenn vor Aufnahme eine Kostenzusage erteilt wurde. Dazu muss in der Regel ein ärztliches Attest des einweisenden Arztes bei der Privatversicherung vorliegen.
Zulassungen
Zulassungen
- Zulassungen nach SGB V (Versorgungsvertrag nach § 108 und § 111 Sozialgesetzbuch)
- Krankenhausbehandlung im Rahmen des Krankenhausbedarfsplanes - Aufnahme nach § 39 SGB V bei orthopädischen Krankheitsbildern und chronischen Schmerzzuständen
- Anschlussheilbehandlung (AHB)/Anschlussrehabilitation (AR) der Rentenversicherung und der Krankenkassen - Aufnahme nach § 40 SGB V
- Stationäre medizinische Rehabilitation/Heilverfahren (HV) - Aufnahme nach § 40 SGBV
- Stationäre medizinische Rehabilitation/Heilverfahren - Aufnahme nach § 40 SGBV
- Neurologische Frührehabilitation (Phase B) - Aufnahme nach § 39 SGB V
- Weiterführende Rehabilitation für neurologische Patienten (Phase C) - Aufnahme nach § 40 SGB V
- Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW-Verfahren)
- Ambulante Rehabilitation (für orthopädische, traumatologische und neurologische Patienten)
- Ambulanz für Physiotherapie, Ergotherapie, Sprachtherapie
Privatversicherte/selbstzahlende Patienten
Ansprechpartner
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartner
Bei Fragen zu den Aufnahmemodalitäten oder der Anmeldung von Patienten können Sie sich gerne an unser Aufnahmeteam wenden.
Anträge & Formulare
Hier können Sie den Antrag des Versicherten auf medizinische Leistungen zur Rehabilitation downloaden:
Anlage zum AR-Antrag
Interdisziplinäres Schmerzzentrum
Anmeldung zur Stationären Behandlung
Schmerzfragebogen: Bitte melden Sie sich unter schmerzzentrum@fachklinik-enzensberg.de.
Gerne senden wir Ihnen dann den entsprechenden personalisierten Fragebogen.
Arthrosonographiekurse (MSK) DEGUM / KV zertifiziert
Ihre Arthrosonographie-Ausbildung bei unseren Enzensberger Sonographie-Kursen erfolgt nach höchsten Qualitätsrichtlinien und neuesten diagnostischen Kenntnissen, zertifiziert durch die DEGUM- Plakette auf jedem Teilnehmerzertifikat.
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