Detaillierte Fach-Informationen zu den Aufnahmebedingungen und Behandlungsschwerpunkten erhalten Sie unter Einweisung Akut und Einweisung Reha. Wir informieren Sie außerdem über Kostenträger und Zulassungen.

Auf unseren Seiten haben wir umfassende Informationen zu unserem gesamten Leistungsspektrum im Bereich der spezialisierten Akutmedizin und der stationären wie auch ambulanten/teilstationären medizinischen Rehabilitation zusammengestellt.

Kostenträger / Zulassungen

Kostenträger
  • gesetzliche Krankenkassen
  • private Krankenversicherungen
  • Deutsche Rentenversicherung Bund und Land
  • Knappschaft
  • Berufsgenossenschaften
Die m&i-Fachklinik Enzensberg erbringt Leistungen nach § 39 SGB V (Krankenhausbehandlung) und nach § 40 SGB V (medizinische Rehabilitationsmaßnahmen) für die gesetzlichen Krankenkassen. Für die Rentenversicherungsträger besteht die Zulassung für Anschlussheilbehandlungen (AHB) nach Krankenhausaufenthalt und Heilverfahren.
Mitglieder privater Krankenversicherungen sind in der Regel nur für Krankenhausbehandlungen versichert. Die m&i-Fachklinik Enzensberg ist eine gemischte Krankenanstalt (Akut- und Rehaklinik).Nach § 4 Abs. 5 der Versicherungsbedingungen privater Kranken-versicherungen werden für Privatversicherte die Krankenhauskosten für unsere Fachklinik nur dann übernommen, wenn vor Aufnahme eine Kostenzusage erteilt wurde. Dazu muss in der Regel ein ärztliches Attest des einweisenden Arztes bei der Privatversicherung vorliegen.

Zulassungen
  • Zulassungen nach SGB V (Versorgungsvertrag nach § 108 und § 111 Sozialgesetzbuch)
  • Krankenhausbehandlung im Rahmen des Krankenhausbedarfsplanes - Aufnahme nach § 39 SGB V bei orthopädischen Krankheitsbildern und chronischen Schmerzzuständen
  • Anschlussheilbehandlung (AHB)/Anschlussrehabilitation (AR) der Rentenversicherung und der Krankenkassen - Aufnahme nach § 40 SGB V
  • Stationäre medizinische Rehabilitation/Heilverfahren (HV) - Aufnahme nach § 40 SGBV
  • Stationäre medizinische Rehabilitation/Heilverfahren - Aufnahme nach § 40 SGBV
  • Neurologische Frührehabilitation (Phase B) - Aufnahme nach § 39 SGB V
  • Weiterführende Rehabilitation für neurologische Patienten (Phase C) - Aufnahme nach § 40 SGB V
  • Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW-Verfahren)
  • Ambulante Rehabilitation (für orthopädische, traumatologische und neurologische Patienten)
  • Ambulanz für Physiotherapie, Ergotherapie, Sprachtherapie
    Privatversicherte/selbstzahlende Patienten

Ansprechpartner

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Bei Fragen zu den Aufnahmemodalitäten oder der Anmeldung von Patienten können Sie sich gerne an unser Aufnahmeteam wenden.
Ihre Ansprechpartner

Anträge & Formulare

Hier können Sie den Antrag des Versicherten auf medizinische Leistungen zur Rehabilitation downloaden:

AR-Antrag

Anlage zum AR-Antrag


Interdisziplinäres Schmerzzentrum

Anmeldung zur Stationären Behandlung

Schmerzfragebogen: Bitte melden Sie sich unter schmerzzentrum@fachklinik-enzensberg.de.
Gerne senden wir Ihnen dann den entsprechenden personalisierten  Fragebogen. 

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Ihre Arthrosonographie-Ausbildung bei unseren Enzensberger Sonographie-Kursen erfolgt nach höchsten Qualitätsrichtlinien und neuesten diagnostischen Kenntnissen, zertifiziert durch die DEGUM- Plakette auf jedem Teilnehmerzertifikat.
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