Einweisung Reha

Die m&i-Fachklinik Enzensberg bietet neben akutstationären Behandlungsplätzen auch stationäre sowie ambulante/teilstationäre medizinische Rehabilitation.

Hier finden Sie Informationen zur Einweisung in den Rehabilitations-bereich im Überblick.

  • Neurologische Rehabilitation
  • Orthopädie und Unfallchirurgie
  • Psychosomatik
  • Innere Medizin
  • Geriatrie
  • Versorgung BG-Patienten

Wir führen eine stationäre Behandlung durch nach

  • Apoplexie und Hirnblutungen

  • Gefäßeingriffen am Gehirn

  • Schädel-, Hirn- und Rückenmarksverletzungen mit Querschnittssyndromen

  • Operationen an Gehirn, Rückenmark, peripheren Nerven

  • Morbus Parkinson

  • Multipler Sklerose

  • Amyotropher Lateralsklerose (ALS) und anderen neurodegenerativen Erkrankungen

  • Guillain-Barré-Syndrom und Polyneuropathien

  • Myopathien

    u.a.

Behandlung:

  • Sprach-, Sprech- und Schlucktherapie mit Aphasiestation

  • Physiotherapie

  • Ergotherapie

  • Physikalische Therapie

  • Neuropsychologie

  • Psychologie

    Wir führen eine stationäre Nachbehandlung durch

    • nach Unfällen mit Verletzungen am Bewegungsapparat

    • nach Operationen an der Wirbelsäule

    • bei Gliedmaßen- und Defektverletzungen mit myoplastischen Ersatzoperationen und protrahierten Funktionsstörungen

    • bei Kombinationsverletzungen (Wirbelsäule/Bauch-Becken-Raum/Schädel-Hirn-Traumata der Schweregrade I und II)

    • bei Patienten mit Zuständen nach komplexen Osteosyntheseverfahren mit erheblicher Beeinträchtigung der Stand- und Gehfähigkeit sowie anhaltender Koordinationsstörung

    • bei degenerativen Erkrankungen der Wirbelsäule und der Gelenke

    • bei strukturellen Aufbaustörungen des Skelettsystems

    • Polytraumata

    • bei funktionellen Störungen

    • bei rheumatologischen Krankheitsbildern

    • nach Sportverletzungen und Freizeitunfällen im Bereich des Hüft-, Knie-, Sprung- und Schultergelenkes konservativ und nach operativer Versorgung

    • nach Beinamputationen (Gehschule für frisch amputierte Patienten und langjährige Prothesenträger)

    Wir behandeln

    • Depressive und dysthyme Störungen

    • Angst- und Panikstörungen

    • Posttraumatische Belastungsstörungen

    • Somatoforme Störungen mit psychovegetativen und funktionellen körperlichen Beschwerden

    • Schmerzsyndrome mit hohen psychischen Anteilen

    • Verhaltensauffälligkeiten und Verhaltensprobleme bei körperlichen Erkrankungen wie schwer einstellbare essentielle arterielle Hypertonie, Adipositas, Fettstoffwechselstörung, Diabetes mellitus

    • Stresssyndrom

    • Burn-out-Syndrom

    • nicht organische Schlafstörungen

    • Mobbing-Probleme

      Wir behandeln

      • Erkrankungen von Herz und Kreislauf
        • koronare Herzkrankheit
        • Zustand nach Herzinfarkt und Herzoperationen (nach Abklingen des Akutstadiums)
        • Herzinsuffizienz
        • Kardiomyopathien
        • Arrhythmien
        • Hypertonie einschließlich Folgeschäden
        • Durchblutungsstörungen

      • Stoffwechselstörungen
        • Diabetes mellitus Typ 1 und 2 einschließlich Folgeschäden
        • Hyperlipidämie
        • Adipositas

      • Psychovegetative Erschöpfungszustände

        Wir behandeln

        • polymorbide Patienten

        • chronische Schädigungen und Erkrankungen

        • Funktionsstörungen

        Behandlungskonzept

        Grundlage unserer Arbeit ist die ganzheitliche und respektvolle Betrachtung und würdevolle Behandlung unserer Patienten. Hierbei kommt den Patienten unser therapeutisch-rehabilitatives Gesamtkonzept zugute, das mit der Kombination mehrerer Fachbereiche einhergeht.


        Dafür stehen zur Verfügung:

        • Ärztliche Behandlung

        • Aktivierende und beratende Pflege

        • Physiotherapie (physiotherapeutische Einzel- und Gruppentherapien)

        • Physikalische Therapie (z. B. Massage, Elektrotherapie, Hydrotherapie, Packungen)

        • Ergotherapie

        • Klinische Psychologie/Neuropsychologie

        • Sprachtherapie

        • Prothesenschulung für obere und untere Extremitäten

        • Ernährungstherapie

        • Kliniksozialdienst/Rehabilitationsberatung

        • Spezielle Schulungen, etwa zu Diabetes mellitus, Rheuma und Parkinson
           

        Behandlungsziele:

        • Linderung akuter Beschwerden

        • Vermeidung bzw. Verringerung von Pflegebedürftigkeit

        • Förderung und Wiedererlangung von Selbstbestimmung und Selbstständigkeit

        • Verbesserung der Mobilität

        • Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit

        • Soziale Integration/Reintegration

        • Ökonomische Eigenständigkeit (zur Sicherung des Lebensunterhaltes)

          Polytraumatisierte Patienten zur Berufsgenossenschaftlichen stationären Weiterbehandlung werden bei uns in einem frühen Stadium aufgenommen. Dank unserer medizinisch-technischen und therapeutischen Möglichkeiten können wir auch Patienten aufnehmen und nach Maßgabe der Akutklinik oder des D-Arztes weiterbehandeln, die noch unter funktionellen Störungen wie Sprachstörungen, Hirnleistungsstörungen und motorischen Störungen leiden oder deren Behandlung im Erstkrankenhaus mit Drainagen und Fäden noch nicht abgeschlossen ist.

          Unsere diagnostischen und therapeutischen Behandlungsmöglichkeiten:

          • einfache Maßnahmen wie z. B. Fädenentfernung

          • Management von Wundheilungsstörungen

          • technische Kontrollen (Röntgen, CT, Labor)

          • Arbeitsplatzbezogene muskuloskelettale Rehabilitation (ABMR)

          • Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit (EFL)


          Unser Ziel ist eine frühestmögliche Funktionsverbesserung, die bis zur beruflichen Wiedereingliederung reicht.

          Durch die Sozialversicherungspflicht hat laut Sozialgesetzbuch I, § 4 jeder das Recht auf die Kostenübernahme einer medizinisch begründeten Rehabilitationsmaßnahme.

          Ziele einer Rehabilitationsmaßnahme

          Ziel einer rehabilitativen Maßnahme ist die Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Sind Sie im erwerbstätigen Alter, wollen wir Sie dabei unterstützen, dass Sie nach einer Krankheit oder Verletzung Ihren Beruf wieder aufnehmen können. 

          Sind Sie bereits im Ruhestand, möchten wir Ihre Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft durch eine Reha-Maßnahme in der m&i-Fachklinik Enzensberg fördern.

          Die angebotenen Indikationen im Reha-Bereich finden Sie unter Rehabilitation.

          Im Folgenden finden Sie die verschiedenen Behandlungsformen der m&i-Fachklinik Enzensberg. Für weitere Informationen klicken Sie auf die einzelnen "Reiter":

          • Anschlussheilbehandlung (AHB)
          • Anschlussrehabilitation
          • Heilverfahren (HV)
          • BGSW
          • Ambulante Rehabilitation
          • Eine AHB ist eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme, die im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt erfolgt. Bei schweren Erkrankungen oder Operationen soll eine anschließende AHB das Behandlungsergebnis sicherstellen bzw. noch verbessern.
             
          • Ziel der Behandlung ist die Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Eine AHB hat in der Regel eine Dauer von ca. 2 bis 3 Wochen. Diese kann jedoch, abhängig von Kostenübernahme und Verlauf der Behandlung durch den Arzt verlängert werden.
             
          • Kostenträger einer AHB ist entweder die deutsche Rentenversicherung (Patient noch im erwerbstätigen Alter) oder die Krankenkasse (gesetzliche oder private Krankenversicherung). Bei Arbeitsunfällen übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kosten einer Reha-Maßnahme.
             
          • Eine AHB wird durch den einweisenden Arzt verordnet, der die medizinische Notwendigkeit einer Rehabilitationsmaßnahme prüft. Für eine AHB befindet sich der einweisende Arzt in der Regel im behandelnden Krankenhaus.
          • Diese Behandlungsform gleicht einer Anschlussheilbehandlung.
            Für weitere Informationen klicken Sie auf den Reiter "Anschlussheilbehandlung".
          • Durch ein Heilverfahren sollen Krankheiten oder Verletzungen mithilfe einer medizinischen Rehabilitation gelindert oder geheilt werden. Der Verlauf eines Heilverfahrens ist ähnlich wie bei einer Anschlussheilbehandlung. Der einzige Unterschied ist, dass einem Heilverfahren kein akuter Krankenhausaufenthalt vorausgehen muss.
             
          • Kostenträger eines HV können die deutsche Rentenversicherung, die Krankenkasse (gesetzliche oder private Krankenversicherung) oder bei Arbeitsunfällen die Berufsgenossenschaft sein.
             
          • Ein Heilverfahren kann nur von einem einweisenden Arzt, der die medizinische Notwendigkeit eines Heilverfahrens prüft, verordnet werden. Der einweisende Arzt kann beispielsweise Ihr Hausarzt sein.
          • Eine Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung (BGSW) wird durch den zuständigen Durchgangsarzt (Krankenhaus/Praxis) beantragt und eingegliedert.
             
          • Sie wird zur Optimierung des Rehabilitationserfolgs dann durchgeführt, wenn ambulante Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nicht ausreichen.
          • Während einer ambulanten Rehabilitationsmaßnahme befindet sich der Patient nur für die Anwendungen in der Klinik und schläft zu Hause. Diese Behandlungsform kommt vor allem für Patienten, die sich für eine wohnortnahe Rehabilitationsklinik entscheiden, infrage.
             
          • Kostenübernahme und Einweisung durch den Arzt sind genauso wie bei einer AHB oder einem Heilverfahren.

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