Die m&i-Fachklinik Enzensberg bietet in ihrer Fachabteilung für Orthopädie und Unfallchirurgie stationäre Nachbehandlung bei Verletzungen und Operationen
Wer verordnet welche Behandlungsform?
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einer Anschluss-heilbehandlung (AHB) bzw. einer Anschlussrehabilitation, einem Heilverfahren, einer Berufsgenossenschaftlichen stationären Weiterbehandlung (BGSW) und einer ambulanten Rehabilitation? Welche unterschiedlich definierten Ziele verfolgen diese jeweils? Wer kann welche dieser Behandlungsformen verordnen? Und wer trägt die Kosten?
Hier finden Sie Antwort auf Fragen rund um den Einweisungsweg Reha
Eine Anschlussheilbehandlung (AHB) bzw. eine Anschluss-rehabilitation (AR) kann nur durch das Akutkrankenhaus eingeleitet werden. Anträge werden im Akuthaus entweder vom zuständigen Arzt oder vom Sozialdienst gestellt.
Ein Heilverfahren (HV) wird über Ihren behandelnden Hausarzt beim zuständigen Versicherungsträger beantragt.
Für die ambulante Rehabilitation stellt Ihr Haus- oder Facharzt einen Antrag, mit dem die m&i-Fachklinik Enzensberg die Kostenübernahme bei Ihrem Versicherungsträger beantragt.
Für Berufstätige ist die Deutsche Rentenversicherung Bund und Land Kostenträger und für Rentner ihre jeweilige Krankenkasse. In der Frührehabilitation Phase B (akutstationäre Krankenhausbehandlung) ist der Kostenträger immer die Krankenkasse.
Für nähere Informationen stehen wir Ihnen gerne unter der Servicenummer 0800 7181911 (kostenfrei aus dem deutschen Festnetz) zur Verfügung.